Häufig gestellte Fragen
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Das Pedelec gilt als Fahrrad, deswegen muss mit dem Pedelec auf einem Radweg gefahren werden, falls einer vorhanden ist. Für selbstfahrende E-Bikes und S-Pedelecs gilt das Straßenfahrgebot. Ausnahmen sind, wenn der Radweg durch eine Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben ist, wenn der Motor ausgeschaltet ist oder außerhalb geschlossener Ortschaften. In diesen Fällen darf mit einem S-Pedelec bzw. mit einem E-Bike auf Radwegen gefahren werden.