Häufig gestellte Fragen
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- Ja, denn hinsichtlich der Entfernungspauschale für die Strecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung ist die Wahl des Verkehrsmittels unabhängig.
- Die Entfernungspauschale von 0,30€/km ist Ihnen unabhängig vom Verkehrsmittel zu gewähren.
- Da bei einem Dienstrad die Anfahrtskilometer bereits in der 1% Pauschalierung enthalten sind, werden die beim Dienstwagen üblichen 0,03 %/km/Monat für den Anfahrtsweg nicht mehr fällig.