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Häufig gestellte Fragen

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Unser FAQ soll Ihnen Zeit sparen und Ihnen Fragen rund um die Themengebiete Fahrrad, Bestellung, Shop und vielem mehr beantworten.
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Was bedeutet die 0,25% Regel beim Leasing?

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das betriebliche Fahrrad erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031, wird die private Nutzung

- ab dem 01.01.2020 - 31.12.2030 mit 1% der auf volle 100 € abgerundeten VIERTELS der unverbindlichen Preisempfehlung inkl. Ust besteuert also "0,25%"

- zum Beispiel: Ein 4000 € inkl. Ust teures E-Bike würde zu einem geldwertem Vorteil von 10 € pro Monat führen.

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