Häufig gestellte Fragen
Willkommen im FAQ von Rad1.de!
Unser FAQ soll Ihnen Zeit sparen und Ihnen Fragen rund um die Themengebiete Fahrrad, Bestellung, Shop und vielem mehr beantworten.
Bitte wählen Sie eines der unten stehenden Themengebiete aus, zu dem Sie Fragen haben oder verwenden Sie die Suche.
- der Arbeitnehmer bekommt einen bestimmten Betrag seines Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern in Form eines Sachbezuges.
- Auf das Leasingrad bezogen: Der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers wird um die monatliche Leasingrate reduziert, als Gegenleistung wird Ihm das Leasingrad für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
- Das Dienstrad wird steuerlich nicht mit der kompletten Leasingrate bewertet, es gilt die 1% Regel.