Häufig gestellte Fragen
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Unser FAQ soll Ihnen Zeit sparen und Ihnen Fragen rund um die Themengebiete Fahrrad, Bestellung, Shop und vielem mehr beantworten.
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Leasing
Ja, grundsätzlich ist es möglich, Zubehörteile am Fahrrad mit zu leasen. Es muss sich dabei jedoch um „leasingfähiges“ Zubehör handeln. Alle Zubehörteile, die sich fest am Fahrrad montieren lassen, können in den Gesamtwert des Leasingrads mit einberechnet werden.
Leasingfähiges Zubehör:
Beleuchtung
Korb (fest verschraubt) / Klickfix
Bordcomputer
Lenker
Bremsen
Reflektoren
Dynamo
Reifen
(E-) Gangschaltung
Sattel
Ersatzakku
Sattelstütze
Fahrradschloss
Satteltasche (fest verschraubt)
Flaschenhaltersystem & Trinkflasche im Set
Schutzblech
Gepäckträger
Speichen
Griffe
Speichenlicht
Halterung für Anhänger (Anhängerkupplung)
Speichenreflektoren
Halterung für Kindersitze
Ständer
(Klick-) Pedale
Tacho
Klingel
Vorbau
Beleuchtung
Korb (fest verschraubt) / Klickfix
Bordcomputer
Lenker
Bremsen
Reflektoren
Dynamo
Reifen
(E-) Gangschaltung
Sattel
Ersatzakku
Sattelstütze
Fahrradschloss
Satteltasche (fest verschraubt)
Flaschenhaltersystem & Trinkflasche im Set
Schutzblech
Gepäckträger
Speichen
Griffe
Speichenlicht
Halterung für Anhänger (Anhängerkupplung)
Speichenreflektoren
Halterung für Kindersitze
Ständer
(Klick-) Pedale
Tacho
Klingel
Vorbau
Nicht leasingfähiges Zubehör:
Anhänger
Kindersitz
Deichsel
Korb (lose & einzeln)
Handschuhe
Satteltasche (lose)
Helm
Schuhe
Hemd
Trinkflasche (einzeln)
Hose
T-Shirt
- Ja, denn hinsichtlich der Entfernungspauschale für die Strecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung ist die Wahl des Verkehrsmittels unabhängig.
- Die Entfernungspauschale von 0,30€/km ist Ihnen unabhängig vom Verkehrsmittel zu gewähren.
- Da bei einem Dienstrad die Anfahrtskilometer bereits in der 1% Pauschalierung enthalten sind, werden die beim Dienstwagen üblichen 0,03 %/km/Monat für den Anfahrtsweg nicht mehr fällig.
Auf jeden Fall! Wir haben zu diesem Thema eine Infoseite zusammengestellt, hier erfahren Sie, wie einfach Sie Ihr JobRad über den Shop bestellen können.
Zur Infoseite... (hier klicken)
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das betriebliche Fahrrad erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031, wird die private Nutzung
- ab dem 01.01.2020 - 31.12.2030 mit 1% der auf volle 100 € abgerundeten VIERTELS der unverbindlichen Preisempfehlung inkl. Ust besteuert also "0,25%"
- zum Beispiel: Ein 4000 € inkl. Ust teures E-Bike würde zu einem geldwertem Vorteil von 10 € pro Monat führen.
Ein Fahrrad zu leasen heißt, dass das Fahrrad zeitlich begrenzt zur Nutzung überlassen wird gegen ein Entgeld. Enormes Sparpotential bietet sich fu¨r Angestellte durch die geänderte Besteuerung von Dienstfahrrädern. Dadurch kann die monatliche Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung bei uneingeschränkter Nutzung um bis zu 50 Prozent reduziert werden.
UVV bedeutet Unfallverhütungsvorschrift und stellt für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Voraussetzung ist zuerst immer, dass Ihr Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Leasinggesellschaft hat, mit der wir zusammenarbeiten. Ist das der Fall, muss Ihr Arbeitgeber Ihrer Anfrage zustimmen. In letzter Linie kommt es auch auf die Leasinggesellschaft an, da diese entscheidet, ob sie Ihnen einen Leasingvertrag anbieten oder nicht.
- der Arbeitnehmer bekommt einen bestimmten Betrag seines Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern in Form eines Sachbezuges.
- Auf das Leasingrad bezogen: Der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers wird um die monatliche Leasingrate reduziert, als Gegenleistung wird Ihm das Leasingrad für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
- Das Dienstrad wird steuerlich nicht mit der kompletten Leasingrate bewertet, es gilt die 1% Regel.
- Jedes Fahrradmodell darf geleast werden
- Kaufpreis des Leasingrades ist von den Leasinggesellschaften unterschiedlich hoch definiert
- Arbeitgeber darf die Auswahl der in Frage kommenden Räder auf einen Maximalpreis oder bestimmte Marken/ Modelle einschränken
- Selbstständige dürfen auch Fahrräder leasen, der Mindestwert wird von den Leasinggesellschaften unterschiedlich hoch definiert
Dem Arbeitgeber entstehen durch den Leasingprozess keine Mehrkosten, da die Unterzeichnung des Überlassungsvertrages und der minimale Aufwand an Verwaltung durch die eingesparten Arbeitgeber-Sozialabgaben kompensiert werden.
Üblich sind Laufzeiten von 36 Monaten, je nach Anbieter kann das jedoch unter Umständen variieren.
Voraussetzung für einen Leasingvertrag ist immer, dass der Arbeitgeber des Kunden bereits mit einer oder mehreren Leasinggesellschaften zusammenarbeitet und mit diesen einen Vertrag geschlossen hat und der Kunde mit dem Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag vereinbart hat.
Wenn das der Fall ist, gelten Folgende Schritte:
Der Kunde kommt in den Laden und wird von einem unserer Mitarbeiter beraten. Nachdem ein passendes Rad und eventuell leasingfähiges Zubehör gefunden worden sind, werden diese für den Kunden reserviert. Der Kunde bekommt dazu einen Kaufvertrag, welches er seinem Arbeitgeber vorlegt. Dieser leitet das Angebot weiter zur Leasinggesellschaft. Die Leasinggesellschaft prüft den Antrag und leitet die Ab- bzw. Zusage an den Arbeitnehmer, Kunden und an uns weiter.
Daraufhin benachrichtigen wir den Kunden, dass das Fahrrad bereit zur Abholung ist bzw. dass der Leasingvertrag nicht zustande kommt. Wenn der erste Fall besteht, kann der Kunde bei uns den Vertrag unterschreiben und mit seinem neuen Fahrrad den Laden verlassen.
Haben Sie weitere Fragen? Unser Team beantwortet sie Ihnen gern!