Häufig gestellte Fragen
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Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das betriebliche Fahrrad erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031, wird die private Nutzung
- ab dem 01.01.2020 - 31.12.2030 mit 1% der auf volle 100 € abgerundeten VIERTELS der unverbindlichen Preisempfehlung inkl. Ust besteuert also "0,25%"
- zum Beispiel: Ein 4000 € inkl. Ust teures E-Bike würde zu einem geldwertem Vorteil von 10 € pro Monat führen.